Immobilienkaufberatung
 

 

 

Energie­ausweis

Wer heute  ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, der benötigt einen Energieausweis. In diesem Energieausweis soll der energetische Zustand des Wohngebäudes bescheiben werden, um Mietern oder Käufern wichtige Informationen vor Vertragsabschluss zu geben. Der  Energieausweis ist unaufgefordert dem Interessenten vorzulegen (§16 EnEV).

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 € (§ 8 EnEG) belegt werden. Viele Notare verweigern die Beurkundung von Kaufverträgen, wenn der Energieausweis nicht vorgelegt wird. Denn immer wieder werden diese Kaufverträge erfolgreich vor Gericht angefochten.

Meine Leistungen:

  • Begehung des Gebäudes bei einem Ortstermin,ggf. Aufmaß, Aufnahme von Gerätekennwerten, Dämmstandards
  • genaue Erfassung der Gegebenheiten vor Ort
  • Auswertung von Bauunterlagen (Lieferung durch Kunden)
  • Berechnung und Erstellen des Dokumentes Energieausweis
  • Sanierungstipps

Gerne erstelle ich für Sie, nach einer eingehenden Begehung und Datenerhebung, den richtigen Energieausweis. Dieser Ausweis ist 10 Jahre gültig. Rufen Sie mich doch einfach an, ich berate Sie gerne.

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